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Ein vollständiger Autokaufvertrag enthält detaillierte Auskünfte zu Fahrzeug, Verkäufer und Käufer. Halten Sie also alle nötigen Dokumente bereit.

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Tragen Sie alle vorhandenen Informationen bequem in das Online-Formular ein. Falls nötig können Sie Ihre Angaben auch zwischenspeichern und später fortfahren.

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Vorsicht ist besser als Nachsicht

Zahlungsarten

Nur ein vollständiger, rechtssicherer Autokaufvertrag schützt beide Parteien und sorgt für Ruhe und Sicherheit. 

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Sind nicht alle Vertragsbestandteile zu 100% geregelt, kann es zu Streitigkeiten zwischen Verkäufer und Käufer kommen.

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Seien Sie stets ehrlich und befüllen Sie den Autokaufvertrag sorgfältig. Falsche Angaben können einen Vertrag auch im Nachhinein anfechtbar werden lassen.

Häufig gestellte Fragen

Das hängt immer vom Verkäufer ab. Ist der Verkäufer eine Privatperson, wird ein privater Kaufvertrag benötigt – egal ob der Käufer des Fahrzeugs privat oder gewerblich ist. Falls der Verkäufer das Fahrzeug gewerblich genutzt hat, muss dies unbedingt angegeben werden.  Falls der Verkäufer die gewerbliche Nutzung verschweigt, ist der Kaufvertrag im Nachhinein unter Umständen anfechtbar. Darüber hinaus sollte auch die Art des gewerblichen Zwecks angeben werden (z. B. Nutzung als Taxi sowie Miet- oder Fahrschulwagen).

Ist der Verkäufer des Fahrzeugs gewerbetreibend, so gibt es mehrere Möglichkeiten, die von der bisherigen Nutzung des Fahrzeugs abhängen:

  • Wurde das Fahrzeug im Zusammenhang mit der gewerblichen Tätigkeit genutzt, so benötigt der Verkäufer einen gewerblichen Vertrag.
  • Handelt es sich bei dem Fahrzeug um ein rein privat genutztes Auto, so benötigt der Verkäufer einen privaten Vertrag.
  • Wurde das Auto sowohl für gewerbliche als auch private Zwecke genutzt, kommt es darauf an, welcher Zweck im Vordergrund stand.

Zunächst einmal dient die Vertragsvorlage von autokaufvertrag.online zur Orientierung. Dort werden von Verkäufer und Käufer Angaben zur Person, zum jeweiligen Wohnsitz und Ausweisdokument abgefragt. Desweiteren empfiehlt es sich die Kontaktdaten beider Parteien einzutragen um bei Bedarf später miteinander in Kontakt treten zu können.

Wichtig: Käufer und Verkäufer müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Sollte dies nicht der Fall sein, so muss eine schriftliche Vollmacht der Erziehungsberechtigten vorliegen.

 

Auch hier dient die Vertragsvorlage von autokaufvertrag.online zur Orientierung. Neben der vollständigen Beschreibung des Fahrzeugs (Marke, Modell, Leistung, Erstzulassung, Fahrzeugidentifikationsnummer) erfordert ein rechtsgültiger Kaufvertrag weitere Hinweise zu Zustand, Mängeln, Reparaturen und Unfallschäden:

Der Verkäufer sollte grundsätzlich alle bekannten Mängel sowie größere Reparaturen (z.B. Austauschmotor oder neues Getriebe) und Unfallschäden im Kaufvertrag angeben. Hatte das Fahrzeug einen Unfall, dann ist der Schaden so detailliert wie möglich zu beschreiben, Gutachten und Reparaturrechnungen (falls vorhanden) sind dem Käufer zu übergeben. Ist der Verkäufer nicht alleiniger Vorbesitzer des Fahrzeugs, so sollte dieser „unfallfrei“ auf seine Nutzungsdauer einschränken. 

Für die Erstellung des Kaufvertrages sind Angaben zum Fahrzeug (u.a. Marke und Modell), dessen Zustand (u.a. Kilometerstand und Erstzulassung) und Details zum Verkauf (u.a. Verkaufspreis) nötig. Von Verkäufer und Käufer werden Informationen zum Wohnsitz, Ausweisdokument und Kontaktdaten benötigt. Diese Dokumente werden dazu benötigt:
  • Gültige Ausweisdokumente von Käufer und Verkäufer
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung I
  • Bei Gebrauchtwagen, die älter als 6 Monate sind: letzter Untersuchungsbericht und HU-Bescheinigung

Zwischen Unfall- und Bagatellschäden gibt es eine klare Grenze. „Bagatellschäden sind die Schäden, bei denen nur der Lack verletzt ist“, entschied der Bundesgerichtshof bereits im Jahr 2010. Entsprechend versteht man unter Unfallschäden die Schäden, die keine Bagatellschäden sind.

  • Der Kaufvertrag liegt vollständig ausgefüllt vor. Auch die Fahrzeugübergabe selbst ist im Vertrag unter Angabe von Ort, Datum, Uhrzeit und Unterschrift korrekt beschrieben.
  • Alle Fahrzeugpapiere, Schlüssel (Anzahl laut Vertrag) und Zubehör sind vorhanden.
  • Die Person, die das Fahrzeug übernimmt ist der Käufer oder kann eine Vollmacht des Käufers vorlegen.
  • Der Käufer hat die Kaufsumme vollständig bezahlt oder eine Anzahlung unter schriftlicher Angabe der weiteren Zahlungsvereinbarung geleistet.
Um ein Fahrzeug ab- oder anzumelden, müssen Sie zur örtlichen KFZ-Zulassungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes. Bei Gewerbetreibenden muss es die örtliche KFZ-Zulassungsbehörde des Betriebssitzes sein. Folgende Unterlagen werden zur Anmeldung benötigt:
  • Personalausweis oder Reisepass im Original. Falls Sie nicht persönlich die Anmeldung vornehmen, benötigt Ihre Vertretung eine schriftliche Vollmacht im Original, seinen Personalausweis oder Reisepass im Original und eine Kopie Ihres Ausweises
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • EG-Übereinstimmungserklärung (COC) bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief). Sollte noch kein deutscher Fahrzeugbrief erstellt worden sein, müssen Sie das Fahrzeug zur Identifizierung vorführen. Das kann von jeder deutschen Zulassungsbehörde vorgenommen werden.
  • SEPA-Mandat des Fahrzeughalters/ Kontoinhabers für die jährliche KFZ-Steuer
Und folgende Unterlagen werden zur Abmeldung benötigt:
  • Personalausweis oder Reisepass im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist nur bei Verlust der Zulassungsbescheinigung I vorzulegen.
  • Kennzeichenschilder
  • Bei Verschrottung: Verwertungsnachweis

Für die Überführung eines Fahrzeugs z.B. vom Wohnsitz des bisherigen Besitzers zu Ihrem Wohnsitz benötigen Sie ein sogenanntes Kurzzeitkennzeichen. Dieses können Sie beim Straßenverkehrsamt für die Dauer der Überführung beantragen. Folgende Unterlagen werden zur Beantragung benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- oder
    Vereinsregisterauszug (nicht älter als 3 Jahre ab Ausstellung) und Gewerbeanmeldung
  • Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein in Kopie ausreichend)
  • Bei ausländischen Fahrzeugdokumenten: Herstellerbescheinigungen und Gutachten im Original
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung im Original (sofern vorhanden)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

Ja. Egal ob Sie sich einen Neu- oder Gebrauchtwagen gekauft haben, haben Sie die freie Versicherungswahl und können sofort Ihre Versicherung wechseln. Es empfiehlt sich daher immer beim Autokauf nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis Ausschau zu halten. 

Das Beste ist: Sollten Sie sich für einen Versicherungswechsel entscheiden, müssen Sie die bisherige KFZ-Versicherung nicht kündigen. Mit dem Abschluss der neuen KFZ-Versicherung und der Mitteilung der eVB-Nummer bei der Zulassung des Autos, erhält die bisherige KFZ-Versicherung automatisch den Bescheid über den Wechsel und beendet den Vertrag.