Privater Kaufvertrag:
Der Verkäufer ist eine Privatperson oder das Auto wurde nur privat genutzt.
Gewerblicher Kaufvertrag:
Der Verkäufer ist ein Unternehmer. Auch ein Handwerker, ein Arzt oder ein Freiberufler, der seinen Geschäftswagen verkauft, ist ein gewerblicher Verkäufer.